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Prüfling auf Laptopbildschirm. Prüfende Person sitzt am Schreibtisch und macht sich Notizen.

Prüfungen unter Online-Aufsicht

Hinweise zur Umsetzung von Online-Prüfungen per Videokonferenz
Prüfling auf Laptopbildschirm. Prüfende Person sitzt am Schreibtisch und macht sich Notizen.
Foto: AdobeStock
Achtung

Die w?hrend der Corona-Pandemie weit verbreitetes Prüfungsformat einer elektronischen Klausur unter Online-Aufsicht via Zoom ist aufgrund erh?hter T?uschungsanf?lligkeit, z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschr?nkter Aufsichtsm?glichkeit, nicht mehr zu empfehlen.?

  • Mündliche Online-Prüfungen

    Mündliche Prüfungen sind vergleichsweise einfach in einem digitalen Format umsetzbar. Sie k?nnen diese als Einzelprüfungen und (wenn sonst üblich) als Prüfungen von Kleingruppen durchführen, die in einem vorab in Form eines Gespr?ches festgelegten Zeitrahmen stattfinden. Aber auch Kolloquien, Poster-Pr?sentationen oder Referate und Vortr?ge sind in diesem Format m?glich.

    Mündliche Prüfung am Laptop
    Foto: Designed by Freepik

Vorteile von mündlichen Online-Prüfungen

Dies hat u. a. folgende entscheidende Vorteile:

Rechtliche Aspekte

Anders als bei Online-Lehrveranstaltungen per Videokonferenzsystem, bei denen die Verarbeitung von Audio- und Videodaten der Studierenden nur auf Grundlage einer freiwilligen und widerruflichen Einwilligung erfolgt, gelten für schriftliche und mündliche Online-Prüfungen mit Videokonferenzsystem nach der 2. ?nderung der Corona-Rahmensatzungpdf,?347?kbpdf,?347?kb (vom 5. Mai 2021) andere Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Hier erfolgt die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage (§ 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung), d. h. die Datenverarbeitung ist rechtm??ig, wenn und soweit sie zur Erfüllung der Aufgabe der Universit?t Jena zur Abnahme von Prüfungen erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass T?uschungshandlungen (z. B. durch die Hilfe Dritter) zu vermeiden sind und im Ergebnis gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geschaffen werden, um die Prüfung unter?chancengleichen Bedingungen zu gew?hrleisten.?

Eine Aufzeichnung einer mit Videokonferenz durchgeführten mündlichen Prüfung ist unzul?ssig.

Vor der Prüfung

  • Aufkl?rung der Studierenden über Prüfungsformat und Bedingungen

    Da die Videoprüfung mit einem technischen und organisatorischen Aufwand verbunden ist, sollten die Prüflinge sp?testens 14 Tage vorab über den individuell festgelegten Prüfungstermin sowie die Prüfungsmodalit?ten, insbesondere auch den Online-Modus zu informieren. Zudem sollten sie bereits mit Terminvereinbarung die technischen und organisatorischen Voraussetzungen kl?ren. Mit der Einladung zum Videokonferenz-Meeting versenden Sie auch die?Datenschutzhinweise für Online-Prüfungen.

    Weisen Sie Ihre Prüflinge auch auf die Informationsseiten für Studierende hin.

  • Videokonferenz einrichten

    Für die Videoaufsicht darf ausschlie?lich der von der Universit?t Jena zur Verfügung gestellte Dienst eingesetzt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universit?t Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link?beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.

    Die Videokonferenzsoftware Zoom bietet folgende M?glichkeiten für die Einrichtung der mündlichen Online-Prüfung:

    • Virtueller Warteraum: Sie sollten den Zugang zum Prüfungsraum über den virtuellen Warteraum kontrollieren, wenn Sie mehrere Prüfungen nacheinander abnehmen. Nach der Prüfung kann der Prüfling w?hrend der Beratung der Prüfenden in den Warteraum zurückgeschickt werden.
    • Hinweis zur VPN-Verbindung: Bitte beachten Sie, dass Videokonferenzen nicht über die VPN-Verbindung durchgeführt werden sollten. Dies verbessert die Qualit?t der Videokonferenz und spart Bandbreite für andere Dienste z. B. Moodle.
  • Technische Voraussetzungen kl?ren

    Zur Vermeidung von (technischen) St?rungen, weisen Sie Ihre Prüflinge vorab auf folgende Punkte hin:

    • Eine stabile Internetverbindung ist Grundvoraussetzung.
    • Es sollten nur aktuelle Browser genutzt werden.
    • Videokonferenzen sollten nicht über die VPN-Verbindung durchgeführt werden. Dies verbessert die Qualit?t der Videokonferenz.
    • Die zu Prüfenden müssen über eine funktionsf?hige Webcam und ein Mikrofon für die Prüfung verfügen.?Wenn der Prüfling keine Webcam besitzt, k?nnen die Studierenden die für die Prüfungen erforderliche Webcam beim MultimedizentrumExterner Link ausleihen. Grunds?tzlich genügt auch ein Smartphone in Kombination mit einem Headset.
    • Weisen Sie Ihre Studierenden darauf hin, unbedingt einen Technik-Test im Vorfeld durchzuführen, um das Setup von Zoom, Webcam und Mikro zu testen und ggf. technische Probleme vorab festzustellen und beheben zu k?nnen.

    Weisen Sie auf die Informationen für Studierende zu Digitalen Prüfungen hin. Dort finden Sie u. a. folgende Informationen:

    • Vermeidung von St?rfaktoren, die vorab ausgeschlossen werden k?nnen.
    • Wie die Kamera richtig eingestellt werden muss.
    • Wie sie eine sichere Prüfungsumgebung herstellen.
  • Organisatorische Voraussetzungen kl?ren

    Weisen Sie die Prüflinge darauf hin, dass sie im Zuge der Vorbereitungen auf die Prüfung sicherstellen müssen, dass für die Prüfung ein Raum genutzt wird, in dem die Prüflinge allein sind. Sie müssen dafür sorgen, dass keine St?rungen w?hrend der Prüfung auftreten. Beides kann im Verdachtsfall mittels Room-Scan geprüft werden.

W?hrend der Prüfung

  • Identit?tskontrolle

    Ist der Prüfling bei einer mündlichen Prüfungsleistung nicht mindestens einem Prüfenden pers?nlich bekannt, muss eine Identit?tsüberprüfung erfolgen, um sicher zu stellen, dass die richtige Person die Prüfung ableistet. Zu diesem Zweck kann vom Prüfling verlangt werden, seine Thoska, den Personalausweis oder ein vergleichbares amtliches Personaldokument mit Hilfe der Kamera zu zeigen.?

  • Belehrung des Prüflings

    Um Probleme und Unstimmigkeiten am Prüfungstag zu vermeiden und auf Fragen reagieren zu k?nnen, sollten Sie die Prüflinge m?glichst frühzeitig über alle (technischen) Anforderungen und Regeln in Kenntnis setzen. Das schafft sowohl für Sie als auch für die Studierenden Sicherheit. Sp?testens vor der Prüfung muss eine Belehrung über Rechte und Pflichten erfolgen. Informieren Sie die Prüflinge mit der Belehrung über folgende Punkte:

    • Mit der Belehrung, best?tigen die Studierenden auch die Kenntnisnahme der Datenschutzbedingungen. Stellen Sie die Datenschutzhinweise für digitale Prüfungen sp?testens 14 Tage vor der Prüfung zur Verfügung.
    • Umgang mit T?uschungsversuchen
    • Umgang mit technischen St?rungen w?hrend der Prüfung
  • Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung

    Die Hilfe anderer Personen ist ausgeschlossen. Die Studierenden müssen sich alleine im Raum aufhalten.?Ein sogenannter Room-Scansollte aber nicht unangemessen und damit pauschal vorgenommen werden, da dieser als ein Eingriff in den privaten Bereich (die meisten Studierenden befinden sich für die Prüfung in ihren privaten Zimmern) der Studierenden angesehen wird. Wir empfehlen, dieses Mittel daher nur dann anzuwenden, wenn der Prüfling sich verd?chtig verh?lt. Befindet sich eine andere Person im Raum wird ein Zuflüstern m?glicherweise h?rbar, der Prüfling reagiert nicht ad hoc auf die Fragen und blickt auff?llig umher.

    Lassen Sie den Prüfling seine Kamera ggf. so aufstellen, dass die verschlossene Zimmertür hinter ihm sichtbar ist.

  • Umgang mit T?uschungsversuch

    Sollten das oben beschriebene Verhalten des Prüflings bei Ihnen den Eindruck eines T?uschungsversuches ausl?sen, k?nnen Sie den Prüfling bitten, die Kamera im Raum zu schwenken oder sich bei begründeten und zu dokumentierenden Anhaltspunkten den Bildschirminhalt anzeigen lassen. Bei T?uschungsverdacht muss in jedem Fall im Nachgang eine Anh?rung des Studierenden erfolgen, in dem ihr oder ihm der Verdacht vorgehalten wird. Erst im Anschluss an die Anh?rung kann die T?uschung festgestellt oder eben nicht festgestellt werden. Kann eine T?uschung festgestellt werden, weil z. B. eine andere Person im Raum ist, wird die Prüfung abgebrochen und nach der Anh?rung des Studierenden mit 5,0 bewertet. Kann die T?uschung nicht ganz eindeutig schon w?hrend der Prüfung festgestellt werden, sollte die Prüfung unter Vorbehalt fortgesetzt werden.?

    Bei festgestellter T?uschung mit dem Ergebnis einer 5,0 sollte die Wiederholungsprüfung in Pr?senz durchgeführt werden

  • Umgang mit technischen St?rungen w?hrend der Prüfung

    Haben Studierende eine instabile Internetverbindung oder andere technische Probleme, k?nnen Sie als Prüfende nicht aktiv helfen. Entscheidend ist stattdessen der Umgang mit dieser Situation.?Beruhigen Sie den Prüfling und prüfen Sie eine Behebung oder einen Ausgleich der St?rung, etwa durch eine Prüfungsverl?ngerung.

    Wird die Prüfung mehrmals durch technische Probleme gest?rt, sollte die Prüfung abgebrochen und in Pr?senz wiederholt werden. Die Prüfungsteilnahme wird nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gez?hlt. Dies gilt jedoch nur bei technischen Problemen, die nicht in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fallen (z. B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, wie Nutzung aktueller Browser,? etc.), und wenn diese St?rung nicht w?hrend der Prüfung behoben oder - z. B. durch Prüfungsverl?ngerung - ausgeglichen werden kann.

    Analog zum allgemeinen Prüfungsverlauf soll auch der technische Ablauf der Prüfung angemessen notiert werden. St?rungen müssen entsprechend ihrer Art, des Umfangs und der Dauer festgehalten werden, ebenso die Durchführung von St?rungsausgleichsma?nahmen.

zu den anderen digitalen Prüfungsformaten

  • Elektronische Prüfungen in Pr?senz

    Mit der M?glichkeit, E-Klausuren in Pr?senz in den PC-Pools des MMZ durchzuführen, k?nnen Sie die Vorteile von E-Klausuren und Pr?senzklausuren kombinieren.

    Reihen von Computern in einem PC Pool
    Foto: AdobeStock
Slideshow Steuerung Eintrag 1 von 2
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