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Wer darf meine Promotion betreuen?
Die folgenden Personen dürfen eine Promotion an der FSU Jena betreuen:
- eine Professorin bzw. ein Professor,
- eine Privatdozentin bzw. ein Privatdozent
- eine Nachwuchsgruppenleiterin bzw. ein Nachwuchsgruppenleiter, wenn in einem externen Begutachtungsverfahren die wissenschaftliche Bef?higung festgestellt wurde.
Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakult?t der FSU sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmef?llen kann nach Zustimmung durch den Fakult?tsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakult?t erfolgen.
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Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer für meine Promotion?
Wenn Sie eine Individualpromotion anstreben, sollten Sie sich zun?chst die Internetseiten des Fachbereichs anschauen, in dem Sie promovieren wollen. Suchen Sie dort nach einer Person, die sie betreuen kann und die in dem Fachgebiet Ihrer Promotion bereits geforscht hat oder aktuell forscht. Um die Forschungsschwerpunkte herauszufinden, lohnt es sich auch, sich die letzten Publikationen anzuschauen.
Wenn Sie eine m?gliche Betreuerin oder einen m?glichen Betreuer gefunden haben, sollten Sie diese oder diesen kontaktieren und anfragen, ob die Bereitschaft besteht, Ihre Promotion zu betreuen. Wenn Sie eine E-Mail schreiben, sollten Sie darin Ihre bereits erreichten akademischen Leistungen und Ihren Lebenslauf darstellen. Es sollte ersichtlich werden, wie Sie zum Forschungsprofil des Fachbereichs passen und wie Sie dies sinnvoll erweitern k?nnen. Wenn Sie sich vor Ort in Jena befinden, k?nnen Sie auch in die Sprechstunde der Betreuerin oder des Betreuers gehen, um sich pers?nlich vorzustellen.
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Ich bin fachfremd, darf ich trotzdem in dem gewünschten Fach promovieren?
Für die Annahme müssen Sie in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung vorweisen, in der Sie promovieren wollen. Falls Sie in einem Fach promovieren wollen, das nicht Ihrem Abschluss entspricht, überprüft die Fakult?t Ihre fachlichen Voraussetzungen und kann unter Umst?nden Auflagen aussprechen.
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Ist die Immatrikulation notwendig?
Nein, die Immatrikulation ist optional. Für Promovierende gibt es keine Immatrikulationsfristen – Sie k?nnen sich jederzeit immatrikulieren.
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Ich bin noch als Studentin oder als Student eingeschrieben. Wie kann ich mich für die Promotion immatrikulieren?
Die Immatrikulation als Doktorand/in ist keine einfache Fortschreibung der Immatrikulation als Student/in. Sie müssen sich zun?chst als Student/in exmatrikulieren und k?nnen sich danach als Doktorand/in wieder immatrikulieren. Für die Immatrikulation als Doktorand/in müssen Sie aber zun?chst die Annahme als Doktorand/in an Ihrer Fakult?t beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Für die Annahme als Doktorand/in ben?tigen Sie auch ein Abschlusszeugnis, d.h. dass Sie den Prozess in der Regel erst starten k?nnen, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Wenn Sie den Antrag auf Annahme in Ihrer Fakult?t abgegeben haben, erhalten Sie meist zwei bis drei Wochen sp?ter einen Annahmebescheid. Sobald Sie diesen haben, k?nnen Sie auch die Immatrikulation als Doktorand/in beantragen. Die Immatrikulation als Doktorand/in ist jederzeit m?glich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
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Ich habe noch keine Finanzierung für meine Promotion gefunden. Kann ich trotzdem schon mit der Promotion beginnen?
Sie k?nnen mit der Promotion auch beginnen, wenn Sie noch keine Finanzierung gefunden haben. Sie sollten sich allerdings bewusst sein, dass das Finden einer Finanzierung h?ufig mehrere Monate in Anspruch nehmen kann und Sie in dieser Zeit auch für Ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. M?gliche Optionen für die Finanzierung einer Promotion finden Sie auf dieser Seite.
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Ich habe mich immatrikuliert und brauche eine Bescheinigung meines Studierendenstatus. Wie bekomme ich diese Studienbescheinigung?
Melden Sie sich bitte mit Ihrem pers?nlichen Rechenzentrums-Kürzel (nach dem Muster ?ab12cde“) bei FriedolinExterner Link an. Dort finden Sie auf der linken Seite den Punkt ?Studienbescheinigungen“. Sie k?nnen dort die Studienbescheinigung für das jeweilige Semester ausdrucken.
Falls Sie den Punkt ?Studienbescheinigungen“ nicht sehen, prüfen Sie bitte, mit welcher Rolle Sie in Friedolin angemeldet sind. Die Rolle finden Sie in der oberen Leiste. Sie k?nnen die Studienbescheinigung nur sehen, wenn Sie in der Rolle ?Student/in“ sind.
Bitte beachten Sie: Die Studienbescheinigungen, die Sie in Friedolin erhalten, k?nnen Sie nicht als Nachweis für die Ausl?nderbeh?rde nutzen! Um einen Nachweis für die Ausl?nderbeh?rde zu erhalten, loggen Sie sich bitte bei doc-inExterner Link ein und w?hlen die Option ?Downloads“. Dort finden Sie das ?Certificate of doctoral status for immagration office“.
Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs "Zur Rosen", Raum Erdgeschoss
Johannisstra?e 13
07743 Jena
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Dienstag, Donnerstag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr