Gute Betreuung w?hrend der Promotion
Informationen für Promovierende und Professorinnen und Professoren
Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verh?ltnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung Ihrer Promotion zwischen Ihnen und Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Die Betreuungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand an einer Fakult?t der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena.
Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakult?t der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmef?llen kann nach Zustimmung durch den Fakult?tsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakult?t erfolgen.
Eine Muster-Betreuungsvereinbarung der Graduierten-Akademie, die sich an den Empfehlungen der DFGpdf,?41?kb orientiert, finden Sie hier:
GA Muster-Betreuungsvereinbarungdocx,?55?kb
Die meisten Fakult?ten haben auch eigene Mustervereinbarungen: