Unsere FAQ's werden gerade im Hinblick auf die ab 01.04.2026 g¨¹ltigen neuen Rahmenpr¨¹fungsordnungen aktualisiert. Wir bitten daher um Ihr Verst?ndnis, dass derzeit noch nicht alle Inhalte vollst?ndig angepasst sind.
Schnellzugriff
- 1. Zust?ndigkeit
- 2. Pr¨¹fungsanmeldephase
- 3. Pr¨¹fungsphase
- 4. Nach der Pr¨¹fung / Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen
- 5. Hochschulwechsel und Wiederaufnahme des Studiums /? Fachwechsel
- 6. Bachelor-/ Masterarbeit
- 7. Abschlusszeugnis
- 8. Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums
- 9. Sonstiges?
- 10. Zweith?rer
- 11. Nachteilsausgleich
- 12. Beratungsangebote / Workshops
1. Zust?ndigkeit
-
1.?Wer ist f¨¹r mich zust?ndig?
F¨¹r welche Studieng?nge ist das ASPA zust?ndig?
- Studieng?nge mit den Abschl¨¹ssen Bachelor of Arts im Kern- und Erg?nzungsfach und Master of Arts an der Theologischen Fakult?t, Fakult?t f¨¹r Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Philosophischen Fakult?t
- Lehramt Gymnasium und Regelschule
- Erweiterungsstudium f¨¹r Lehramt Gymnasium und Regelschule
- Diplom Theologie
F¨¹r folgende Studieng?nge ist das ASPA nicht zust?ndig:
- Lehramt:
- Geographie und Chemie
- SportExterner Link
- Biologie
- Mathematik und Informatik
- Physik und Astronomie
- Wirtschaftslehre / Recht
- ab Vorbereitungsmodulen f¨¹r das Staatsexamen: Landespr¨¹fungsamt
- Praxissemester im LehramtExterner Link
- Bachelor:
- Master
- Weiterbildung und? Personalentwicklung
-
2.?Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
- an jeweilige/n Pr¨¹fer*in/Dozent*in
- an die zust?ndige Studienfachberatung
-
3.?Wie kann ich mich ?u?ern bzw. etwas einreichen?
- online per Anfrage ¨¹ber das Servicedesk PortalExterner Link
(bevorzugt bei Antr?gen, offiziellen Anfragen, Dokumenten¨¹bermittlung) - ¨¹ber die Telefonhotline (bevorzugt bei allgemeinen Anfragen, Ausk¨¹nften)
- Anfragen und Antr?ge sollten immer zeitnah und, soweit erforderlich, unbedingt fristgem?? gestellt werden
- wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder ¨¹ber das Servicedesk Portal beim Pr¨¹fungsamt, um Unklarheiten im Vorfeld kl?ren zu k?nnen
- versp?tete Antr?ge oder die Nichteinhaltung von Fristen kann zu Nachteilen f¨¹r Ihr Studium f¨¹hren
- online per Anfrage ¨¹ber das Servicedesk PortalExterner Link
2. Pr¨¹fungsanmeldephase
-
1.?Wie viele Pr¨¹fungsversuche habe ich?
- regul?r stehen Ihnen drei Pr¨¹fungsversuche f¨¹r Modul(teil-)pr¨¹fungen?zur Verf¨¹gung?
- f¨¹r die Abschlussarbeit stehen Ihnen zwei Versuche zur Verf¨¹gung
-
2.?Wie erfolgt die Pr¨¹fungsanmeldung? Was muss ich beachten?
- ?Die Pr¨¹fungsanmeldung erfolgt ¨¹ber Friedolin
Bis wann muss die Pr¨¹fungsanmeldung erfolgen?
- Die Anmeldung zur Modulpr¨¹fung beginnt 14 Tage nach Vorlesungsbeginn und hat im Wintersemester bis zum 20. Dezember, im Sommersemester bis zum 15. Juni in Friedolin zu erfolgen. Finden Pr¨¹fungen vor Ablauf dieser Frist statt, muss die Anmeldung mindestens eine Woche vor dem ersten Pr¨¹fungstermin stattfinden.
- Die konkreten Semestertermine finden Sie unter?Friedolin ?Termine?Externer Link
- Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Pr¨¹fungsanmeldung?nicht mehr m?glich.
- Die Fristen sind bindend.
Wie sehe ich, ob die Pr¨¹fungsanmeldung erfolgreich war?
- Sie erhalten bei erfolgreicher Pr¨¹fungsanmeldung eine automatische Best?tigungsmail von Friedolin
- bitte kontrollieren Sie jede Ihrer Pr¨¹fungsanmeldungen auf Richtigkeit und heben Sie diese Mails sorgf?ltig auf ¨C fehlt die E-Mail, hat die Anmeldung nicht funktioniert
- alle angemeldeten Pr¨¹fungen sehen Sie in Ihrem Friedolin-Konto unter ?Meine Pr¨¹fungen??
-
3.?Meine Pr¨¹fungsanmeldung ¨¹ber Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
- Sollte eine Pr¨¹fungsanmeldung ¨¹ber Friedolin nicht m?glich sein, kontaktieren Sie uns bitte w?hrend des Pr¨¹fungsanmeldezeitraums ¨¹ber den Service-Desk
- Pr¨¹fen Sie vorab, ob Voraussetzungen f¨¹r die entsprechende Modulpr¨¹fung im Modulkatalog Ihres Faches festgelegt sind. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erf¨¹llt haben, ist generell keine Anmeldung zur Pr¨¹fung m?glich.
-
4.?Kann ich mich nachtr?glich (nach Ablauf der Anmeldefrist) zu Pr¨¹fungen anmelden?
- nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Pr¨¹fungsanmeldung nicht m?glich - die Fristen sind bindend.
-
5.?Ich habe an einer Pr¨¹fung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
- eine Anerkennung der Pr¨¹fungsleistung ist nicht m?glich
- Pr¨¹fungsleistungen k?nnen nur abgelegt werden, wenn eine ordnungsgem??e Pr¨¹fungsanmeldung erfolgt ist
- Eine Pr¨¹fung, die ohne g¨¹ltige Pr¨¹fungsanmeldung abgelegt wurde, gilt als ung¨¹ltig, da keine Pr¨¹fungszulassung bestand
-
6.?Was passiert, wenn ich trotz Pr¨¹fungsanmeldung nicht an der Pr¨¹fung teilnehme?
- der Pr¨¹fungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden")
- sofern triftige Gr¨¹nde f¨¹r die Nichtteilnahme geltend gemacht werden, beantragen Sie bitte unverz¨¹glich und vor der Pr¨¹fung einen Pr¨¹fungsr¨¹cktritt (weitere Informationen dazu finden Sie siehe unter "Pr¨¹fungsr¨¹cktritt")
Hinweis:
- Eine Pr¨¹fungsabmeldung ist bis zu den genannten Fristen (siehe "Pr¨¹fungsabmeldung") m?glich. Eine Abmeldung gilt dann auch f¨¹r alle Wiederholungstermine des Semesters.
-
7.?Wie melde ich mich zu einer Wiederholungspr¨¹fung an?
- Pr¨¹fungen, die Sie nicht bestanden haben oder f¨¹r die Ihnen ein Pr¨¹fungsr¨¹cktritt genehmigt wurde, sind grunds?tzlich im selben Pr¨¹fungszeitraum zu absolvieren, sofern ein Wiederholungstermin zur Verf¨¹gung steht
- Steht kein Wiederholungstermin im selben Pr¨¹fungszeitraum zur Verf¨¹gung, ist die Wiederholung im darauffolgenden Turnus zu absolvieren.
?Anmeldung innerhalb eines Pr¨¹fungszeitraumes
- Mit Anmeldung und Zulassung zu einer Modulpr¨¹fung besteht die Pr¨¹fungsverpflichtung auch f¨¹r den Wiederholungstermin innerhalb eines Pr¨¹fungszeitraumes
- Technisch erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungspr¨¹fung durch den Pr¨¹fenden oder das Pr¨¹fungsamt
- Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung
- Bitte pr¨¹fen Sie daher regelm??ig Ihr Friedolin-Konto (w?chentlich)
Anmeldung in einem Folgesemester
- Die Wiederholung der Pr¨¹fungen ist i. d. R. im darauffolgenden Turnus zu absolvieren (siehe Modulbeschreibung in Friedolin)
- Sie melden diesen im regul?ren Pr¨¹fungsanmeldezeitraum ¨¹ber Friedolin selbstst?ndig an (siehe ?Pr¨¹fungsanmeldung")
-
8.?Wann und wie kann ich mich von Pr¨¹fungen abmelden?
- nach Anmeldung zu einer Modulpr¨¹fung k?nnen Sie sich auch nach Ablauf der Anmeldefrist und Zulassung zur Pr¨¹fung bis eine Woche vor dem Pr¨¹fungstermin von der Modulpr¨¹fung abmelden. Dies gilt auch f¨¹r Wiederholungsversuche.?
- Die Abmeldung erfolgt grunds?tzlich in Friedolin im Men¨¹punkt "An-/Abmeldung Pr¨¹fungen"
- Sollte die Abmeldung technisch ¨¹ber Friedolin nicht m?glich sein, wenden Sie sich bitte ¨¹ber Servicedesk (Anfrageart "Pr¨¹fungsabmeldung") ans ASPA
Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr m?glich. Sie sind in der Pr¨¹fungsverpflichtung.?
-
9.?Muss ich mein Praktikum anmelden?
- i.d.R. ist eine Anmeldung ¨¹ber Friedolin nicht?erforderlich?
- die Anmeldung erfolgt beim Praktikumsbeauftragen des Kernfachs
- nach Abschluss des Praktikums und Abgabe des Praktikumsberichts erfolgt die Verbuchung in Friedolin ¨¹ber das ASPA
- in folgenden F?chern ist eine Pr¨¹fungsanmeldung ¨¹ber Friedolin?erforderlich:
- Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (B.A.)
- Erziehungswissenschaft (B.A.)
- Germanistik (B.A.)
- Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öer Master Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (M.A.)
Bis wann muss ich meinen Praktikumsbericht beim Praktikumsverantwortlichen sp?testens abgegeben haben?
- f¨¹r die im Friedolin angemeldeten Praktika zum jeweiligen hinterlegten Pr¨¹fungstermin
- f¨¹r alle nicht angemeldeten Praktika gem?? den Vorgaben des Faches
-
10.?Wie melde ich Zusatzmodule an?
Bitte lesen Sie das "Informationsblatt Zusatzmodulepdf,?130?kb"
- f¨¹r folgende F?cher werden keine Zusatzmodule angeboten: EF Psychologie, KF/EF Anglistik und Amerikanistik und EF Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Wo melde ich ein Zusatzmodule an?
- Formular zur Anmeldung von Zusatzmodulen ¨¹ber das Servicedesk Portal einreichen (Anfrageart "Pr¨¹fungsanmeldung")
- die Pr¨¹fungsanmeldung muss im regul?ren Pr¨¹fungsanmeldezeitraum (WiSe bis 20.12./SoSe bis 15.06.) erfolgen
Links:
- Informationsblatt Zusatzmodulepdf,?130?kb
- Anmeldeformular Zusatzmodule (dieser Link ist nur im Pr¨¹fungsanmeldezeitraum verf¨¹gbar)
-
11.?Friedolin zeigt mir an, dass meine Sprachkenntnisse nicht zur Pr¨¹fungsanmeldung ausreichen. Was muss ich tun?
Bitte reichen Sie ¨¹ber das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "ASQ-Sprachen-Praktikum" Ihr Abiturzeugnis und ggf. Ihre anderen Sprachnachweise ein.?
Hinweis:
Das ASPA hat keinen Zugriff auf Ihre Immatrikulationsunterlagen, somit liegen uns die Nachweise nicht vor.
3. Pr¨¹fungsphase
-
1.?Was ist der Unterschied zwischen Pr¨¹fungsabmeldung und Pr¨¹fungsr¨¹cktritt?
-
2.?Was muss ich tun, wenn ich am Pr¨¹fungstag krank bin?
- die Erkl?rung des Pr¨¹fungsr¨¹cktritts gegen¨¹ber dem ASPA muss sp?testens am Pr¨¹fungstag vor der Pr¨¹fung (telefonisch oder ¨¹ber den Servicedesk - Anfrageart "Pr¨¹fungsr¨¹cktritt") erfolgen
- den Nachweis?hierzu (grunds?tzlich Pr¨¹fungsunf?higkeitsattest), senden Sie bitte innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der R¨¹cktrittserkl?rung schriftlich an das ASPA?
- Achtung: Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen werden nicht aktzeptiert
Hinweise:
Bitte nutzen Sie das Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Pr¨¹fungsunf?higkeit. Dieses Formular oder ein ?hnlicher ?rztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Pr¨¹fungsunf?higkeit durch Ihr Pr¨¹fungsamt bzw. den Pr¨¹fungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Pr¨¹fungsamt einzureichen.?
Link:
-
3.?Kann ich trotz Krankschreibung an einer Klausur teilnehmen? Was muss ich beachten?
- mit der Teilnahme an der Pr¨¹fung erkl?ren Sie sich f¨¹r pr¨¹fungsf?hig und k?nnen damit an der Pr¨¹fung teilnehmen
- Sie ben?tigen eine?neue ?rztliche Bescheinigung f¨¹r den erneuten R¨¹cktritt an einer anderen Pr¨¹fungsleistung
- sollten Sie z.B. Montag und Freitag Klausuren in Pr?senz haben und an diesen wegen Pr¨¹fungsunf?higkeit nicht teilnehmen k?nnen, jedoch Mittwoch eine Onlineklausur haben und diese schreiben k?nnen, ben?tigen wir eine neue Bescheinigung vom Arzt f¨¹r die Klausur am Freitag, es sei denn, aus dem ?rztlichen Attest ergibt sich von vornherein eine Pr¨¹fungsunf?higkeit nur f¨¹r eine bestimmte Pr¨¹fungsform (hier: Klausuren in Pr?senz)
-
4.?Kann ich einen R¨¹cktritt verlangen, wenn ich mehrere Pr¨¹fungen an einem Tag habe?
- mehrere aufeinanderfolgende Pr¨¹fungen an einem Tag sind pr¨¹fungsrechtlich zul?ssig und damit kein R¨¹cktrittsgrund
- lediglich bei zeitlicher ?berschneidung von Pr¨¹fungen ist ein R¨¹cktritt m?glich
-
5.?Was mache ich, wenn sich zwei Pr¨¹fungen zeitlich ¨¹berschneiden?
- Voraussetzungen: Pr¨¹fungen m¨¹ssen angemeldet sein
- schreiben Sie vor den betreffenden Pr¨¹fungen eine?Anfrage ¨¹ber den Servicedesk mit der Anfrageart "Pr¨¹fungsr¨¹cktritt" an das ASPA?
- f¨¹gen Sie den Nachweis ¨¹ber die ?berschneidung der Pr¨¹fungen (z. B. Auszug Friedolin, Best?tigung der Pr¨¹fer*innen, Moodle-Ausz¨¹ge, Nachweis ¨¹ber Wegezeit bei Pr?senz- und Onlineklausur) bei
-
6.?Wie bekomme ich eine Schreibzeitverl?ngerung f¨¹r meine Hausarbeit?
- Liegt ein triftiger Grund vor, der Sie an der Bearbeitung der Hausarbeit hindert, so kann die Bearbeitungsdauer auf begr¨¹ndeten, glaubhaft gemachten Antrag verl?ngert werden
- Der Antrag auf Verl?ngerung muss unter Einreichung aussagekr?ftiger Nachweise unverz¨¹glich nach Eintritt des Hinderungsgrundes?und vor Ablauf des Abgabetermins gestellt werden
- glaubhafte Nachweise sind innerhalb von drei Tagen einzureichen
- schreiben Sie uns ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverl?ngerung") und laden Sie die entsprechenden Nachweise dort hoch
Hinweis:?
Eine f¨¹r den 1. Versuch genehmigte Schreibzeitverl?ngerung ist nicht auf den 2. Versuch ¨¹bertragbar
-
7.?Was mache ich bei technischen Problemen in einer Onlinepr¨¹fung?
- dokumentieren Sie zun?chst die technischen Probleme w?hrend der Onlinepr¨¹fung durch Screenshots o.?.
- unverz¨¹gliche Meldung w?hrend der Pr¨¹fung bei dem/der Pr¨¹fer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Pr¨¹fer*in entscheidet bei einer unverz¨¹glich durch Sie vorgebrachten R¨¹ge, ob und welche Ausgleichsma?nahmen oder ein Abbruch der Pr¨¹fung erforderlich ist) UND
- direkt nach der Pr¨¹fung beim Pr¨¹fungsamt ASPA melden
- Nachweise (Screenshots o.?.) beif¨¹gen
Wo?
- die unverz¨¹gliche R¨¹ge w?hrend der Pr¨¹fung bei einer Aufsichtsperson - in Pr?senzpr¨¹fungen direkt/pers?nlich, bei Onlineklausuren ¨¹ber Mail/Chat/Telefon/Moodle - die Pr¨¹fer*innen geben dies in der Regel in der Belehrung bekannt
- f¨¹r die Mitteilung beim Pr¨¹fungsamt ¨¹ber das Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstige/Allgemeine Anfrage") oder telefonisch in der Hotline
-
8.?Was mache ich, wenn eine St?rung (z.B. L?rm) w?hrend der Klausur auftritt?
- f¨¹r den Fall, dass sich ein Pr¨¹fling w?hrend des Pr¨¹fungsablaufs gest?rt f¨¹hlt und und diese St?rung als derart erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, etwa durch ?u?ere Einfl¨¹sse wie z. B. Baul?rm in benachbarten Geb?uden, muss der Pr¨¹fling dies rechtzeitig r¨¹gen.
¡ú Die R¨¹ge ist rechtzeitig, wenn sie unverz¨¹glich zum fr¨¹hestm?glichen Zeitpunkt (hier: w?hrend bzw. unmittelbar nach der Pr¨¹fung), in jedem Fall aber noch?vor Bekanntgabe des Pr¨¹fungsergebnisses erhoben wird
- die R¨¹ge m¨¹sste also bei schriftlichen Pr¨¹fungen unverz¨¹glich bei der Aufsichtsperson erfolgen, sodass diese Abhilfe schaffen kann
- sollte der Pr¨¹fer keine Abhilfe schaffen k?nnen, melden Sie sich bitte unverz¨¹glich beim Pr¨¹fungsamt?
4. Nach der Pr¨¹fung / Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen
-
1.?Was mache ich, wenn ich ein Modul endg¨¹ltig nicht bestanden habe?
- Pflichtmodule: Nach dem endg¨¹ltigen Nichtbestehen eines Pflichtmoduls kann ein weiterer Pr¨¹fungsversuch ausschlie?lich dann beantragt werden, wenn ein nachgewiesener H?rtefall vorliegt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des endg¨¹ltigen Nichtbestehens in Friedolin gesellt werden. H?rtefallantr?ge werden vom zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss nach strengen Kriterien gepr¨¹ft und nur im Ausnahmefall bewilligt. Ein H?rtefall ist nur bei Vorliegen einer au?ergew?hnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation f¨¹r den/die Studierende/n anzunehmen, welche in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit der betreffenden Pr¨¹fung stehen muss. Dar¨¹ber hinaus ist ein H?rtefall nur dann begr¨¹ndet, wenn die ¨¹brigen Leistungen der/des Studierenden erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles zu erwarten ist.
- Wahlpflichtmodule:?Endg¨¹ltig nicht bestandene Wahlpflichtmodule k?nnen innerhalb des jeweiligen Wahlpflichtbereichs ausgetauscht werden.
- Pflichtmodule: Nach dem endg¨¹ltigen Nichtbestehen eines Pflichtmoduls kann ein weiterer Pr¨¹fungsversuch ausschlie?lich dann beantragt werden, wenn ein nachgewiesener H?rtefall vorliegt. Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des endg¨¹ltigen Nichtbestehens in Friedolin gesellt werden. H?rtefallantr?ge werden vom zust?ndigen Pr¨¹fungsausschuss nach strengen Kriterien gepr¨¹ft und nur im Ausnahmefall bewilligt. Ein H?rtefall ist nur bei Vorliegen einer au?ergew?hnlichen und besonders belastenden Ausnahmesituation f¨¹r den/die Studierende/n anzunehmen, welche in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit der betreffenden Pr¨¹fung stehen muss. Dar¨¹ber hinaus ist ein H?rtefall nur dann begr¨¹ndet, wenn die ¨¹brigen Leistungen der/des Studierenden erkennen lassen, dass die Erreichung des Studienzieles zu erwarten ist.
-
2.?Ich habe eine Pr¨¹fung in einem Modul endg¨¹ltig nicht bestanden und den Pr¨¹fungsanspruch verloren. Wie sind die n?chsten Schritte?
- Sie erhalten einen Bescheid ¨¹ber das an der Universit?t Jena endg¨¹ltig nicht bestandene Studium im entsprechenden Fach. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Dezernat 1 - Studierende infomiert, dass Sie keine Berechtigung zur R¨¹ckmeldung f¨¹r das endg¨¹ltig nicht bestandene Fach zum kommenden Semester haben.
- Sie k?nnen dann einen Fachrichtungswechsel beantragen oder sich exmatrikulieren lassen (andernfalls werden Sie nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist von Amts wegen exmatrikuliert)
Links:
-
3.?Meine Note wurde noch nicht verbucht. Was kann ich tun?
- Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Modulpr¨¹fungen hat innerhalb von vier Wochen nach der letzten Pr¨¹fungsleistung des Moduls zu erfolgen, sp?testens jedoch zwei Wochen vor dem Termin der Wiederholungspr¨¹fung
- bitte machen Sie Ihren Dozenten/in bzw. Pr¨¹fer/in direkt auf das Fehlen der Note aufmerksam und erinnern an das Eintragen
-
4.?Kann ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen?
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen wird ¨¹ber die Studienfachberatung?vorgenommen?
- anschlie?end muss die Anerkennungsempfehlung dem ASPA f¨¹r die Verbuchung in Friedolin ¨¹bermittelt werden
Was muss ich einreichen??
- Anerkennung der Studienfachberatung: es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland f¨¹r das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
- Leistungs¨¹bersicht aus dem Ausland (Transcript of Records)
- ggf. Learning Agreement
Wo?
- ¨¹ber das Servicedesk Portal (Anfrageart "Auslandsanerkennung")
-
5.?Ich habe an einer Pr¨¹fung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
- eine Anerkennung der Pr¨¹fungsleistung ist nicht m?glich
- Pr¨¹fungsleistungen k?nnen nur abgelegt werden, wenn eine ordnungsgem??e Pr¨¹fungsanmeldung erfolgt ist
- Eine Pr¨¹fung, die ohne g¨¹ltige Pr¨¹fungsanmeldung abgelegt wurde, gilt als ung¨¹ltig, da keine Pr¨¹fungszulassung bestand
5. Hochschulwechsel und Wiederaufnahme des Studiums /? Fachwechsel
-
1.?Wer muss einen Antrag auf Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen beim Hochschulwechsel stellen? Was muss beachtet werden?
- Alle Studierenden, die bereits ein Studium an einer anderen Universit?t begonnen oder bereits abgeschlossen haben und nun an der Universit?t Jena weiter studieren m?chten
- Alle Studierenden, die bereits ein Studium an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena teilweise oder vollst?ndig absolviert haben und exmatrikuliert sind
Welche Unterlagen werden ben?tigt?
Bitte reichen Sie ¨¹ber den ServiceDesk - Anfrageart "HS-Wechsel" folgende Unterlagen (m?glichst in deutscher Sprache, alternativ in englischer Sprache) ein:
- Antrag auf Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums
- aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufsbescheinigung
- aktuelle Leistungs¨¹bersicht
- ?bersicht ggf. noch zu erwartender Leistungen
- Link zu bisherigen Modulkatalogen bzw. Modulbeschreibungen der erbrachten Module
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Uni
- Sprachnachweise
(Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Zwischenpr¨¹fungszeugnis, Latinum, Graecum, Sonstiges) - Lebenslauf
Wie ist der Prozess? Wie lange dauert der Einstufungsbescheid?
- nachdem die Unterlagen beim ASPA eingegangen sind, werden diese auf Vollst?ndigkeit gepr¨¹ft
- im Anschluss werden die Unterlagen an die Studienfachberater der jeweiligen F?cher gesendet
- sobald wir R¨¹ckmeldung von den Studienfachberatungen haben, wird durch das ASPA der Einstufungsbescheid erstellt und an Sie ¨¹bermittelt - dieser Prozess kann bis zu 6 Wochen dauern
- den Einstufungsbescheid reichen Sie anschie?end online ¨¹ber Friedolin 2.0 im SSZ ein
- die Verbuchung der anerkannten Leistungen im Friedolin erfolgt, sobald das Semester begonnen hat
Links:
-
2.?Ich m?chte einen Fachwechsel vornehmen. Was muss beachtet werden?
- ?Ein Fach-/Abschlusswechsel muss online ¨¹ber Friedolin 2.0 beim SSZ beantragt werden. Wie das funktioniert, wird auf der Informationsseite des SSZ erkl?rt
- Sofern eine Fachsemestereinstufung ben?tigt wird, reichen Sie das Formular zur Fachsemestereinstufung ¨¹ber den ServiceDesk unter der Anfrageart "Fach-/Abschlusswechsel" bei uns im ASPA ein. Die Einstufung in das entsprechende Fachsemester wird durch das ASPA vorgenommen. Hierbei wird gepr¨¹ft, welche Leistungen f¨¹r das neue Fach anerkannt werden k?nnen
- Sie erhalten das best?tigte Formular zur Fachsemestereinstufung von uns im ServiceDesk zur¨¹ck und k?nnen dieses anschlie?end online beim SSZ ¨¹ber Friedolin 2.0 einreichen
Wann wird die Anerkennung von Leistungen vorgenommen?
- werden Leistungen anerkannt, so werden diese innerhalb der ersten Wochen des neuen Semesters eingebucht und werden dann im Friedolin f¨¹r Sie sichtbar
6. Bachelor-/ Masterarbeit
-
1.?Wie melde ich meine Bachelor-/Masterarbeit an?
Welche Voraussetzungen m¨¹ssen f¨¹r die Anmeldung meiner Abschlussarbeit erf¨¹llt sein?
- Bachelorarbeit: mind. 140 ECTS
- Masterarbeit: mind. 60 ECTS
- Studienfachabh?ngig: ggf. m¨¹ssen Sprachvoraussetzungen erf¨¹llt oder bestimmte Module bereits abgeschlossen sein - hier¨¹ber informiert die Studienordnung und der jeweilige Modulkatalog
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?
- jeweils bis zum 10. eines Monats
- Zulassungstermin durch das Pr¨¹fungsamt ist immer der 15. des jeweiligen Monats
- Bsp.: Anmeldetermin 01. - 10.12.; Zulassungstermin 15.12.
Wie melde ich meine Abschlussarbeit an und welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Servicedesk?Anfrageart "Anmeldung Abschlussarbeit"
- Anmeldeformular mit allen Unterschriften zur Bachelor- bzw. Masterarbeit?
- gesonderte Mitteilung bei einer Gruppenarbeit?
- gesonderte Mitteilung, wenn die Abschlussarbeit nicht auf Deutsch verfasst wird (Ausnahme Master IOCM und BA/MA Anglistik) sowie Zustimmung des Erstgutachters, dass Arbeit in einer anderen Sprache verfasst wird
- Nachweis ¨¹ber erf¨¹llte Sprachanforderungen, falls diese im Laufe des Studiums noch nicht im ASPA eingereicht wurden (Nachweis ¨¹ber Abiturzeugnis oder absolvierte Sprachkurse)
- in einigen Bachelor-F?chern der Nachweis ¨¹ber spezielle FSQ (z. B. Referate, Exkursionsscheine, etc.) ¡ú siehe Studienordnung
- sollte ein/e externe/r Zweitgutachter*in (in Ausnahmef?llen) gew¨¹nscht / notwendig sein - informieren Sie sich bitte vorher beim ASPA ¨¹ber das Vorgehen?
Links
-
2.?Wie erfahre ich, ob ich zur Abschlussarbeit zugelassen bin?
- Sie erhalten vom Allgemeinen Pr¨¹fungsausschuss einen Zulassungsbescheid mit allen notwendigen Informationen? (in der Regel zwischen dem 15. und 20. des Monats)
- bei Fragen oder fehlenden Informationen wird sich das ASPA mit Ihnen in Verbindung setzen
- die Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie in Ihrer Leistungs¨¹bersicht in Ihrem Friedolinkonto (nicht unter "Meine Pr¨¹fungen")
-
3.?Ich studiere in Teilzeit. Verl?ngert sich die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit?
Bitte weisen Sie bei der Anmeldung auf Ihren Teilzeitstatus hin. Die Bearbeitungszeit verl?ngert sich anteilig um 50% der Gesamtlaufzeit der Arbeit.
-
4.?Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit angemeldet haben?
siehe Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums
-
5.?Ich ben?tige eine Schreibzeitverl?ngerung f¨¹r meine Abschlussarbeit. Was muss ich tun?
- unverz¨¹gliche schriftliche Anfrage f¨¹r eine Schreibzeitverl?ngerung mit Kenntnis der Erkrankung oder eines sonstigen triftigen Hinderungsgrundes?
- ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverl?ngerung")
- Begr¨¹ndung sowie Nachweise der Erkrankung o.?. sind innerhalb von 3 Arbeitstagen einzureichen
Hinweis:?
- Es ist eine maximale Verl?ngerung von einem Monat m?glich.
- Eine krankheitsbedingte Schreibzeitverl?ngerung soll nicht h?ufiger als dreimal erfolgen
Eine gew?hrte Schreibzeitverl?ngerung f¨¹r den 1. Versuch verl?ngert nicht automatisch auch die Bearbeitungszeit f¨¹r einen m?glichen 2. Versuch
-
6.?Wann und wie gebe ich meine Abschlussarbeit fristgerecht ab?
- sp?testens am Abgabetag - dieser steht in Ihrem Zulassungsbescheid und in Friedolin (bitte beachten Sie, dass eine 12-w?chige Bearbeitungszeit bei der Bachelorarbeit nicht 3 Monaten entspricht)
- eine fr¨¹here Abgabe ist m?glich
Bitte an die unterschriebene Eigenst?ndigkeitserkl?rung, andernfalls erfolgt keine Bewertung.
Link zur Eigenst?ndigkeitserkl?rung
Wie reiche ich meine Abschlussarbeit ein?
- per Post schicken
??? ¡ú fristgerechte Abgabe muss nachweisbar (Einlieferungsbeleg der Post)? sein
??? ¡ú Datum des Poststempels = Abgabedatum- im Fristenbriefkasten einwerfen?
??? ¡ú Fristenbriefkasten befindet sich am Uni-Hauptgeb?ude (Eingang Schlossgasse)
Bitte immer die Adresse des ASPA vermerken!
-
7.?Muss ich mich nach der Zulassung meiner Abschlussarbeit zur¨¹ckmelden?
- falls alle Modulpr¨¹fungen absolviert wurden (kl?ren Sie das ggf. mit der Studienfachberatung oder dem Pr¨¹fungsamt rechtzeitig vorher ab), ist nach der Anmeldung der Abschlussarbeit die Exmatrikulation m?glich
- f¨¹r die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig
- Sie k?nnen jedoch immatrikuliert bleiben, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben
Links
-
8.?Wie erhalte ich meine Note f¨¹r die Abschlussarbeit?
- das ASPA leitet die Abschlussarbeit an die Gutachter/innen weiter
- Dauer der Begutachtung: gem?? Pr¨¹fungsordnungen 6 Wochen (Ausnahme M.A. Gesellschaftstheorie)
- sollte die Begutachtung l?nger dauern, empfehlen wir, sich regelm??ig bei den Gutachtern/innen zu melden ODER beim ASPA nach der Note zu fragen
- das ASPA tr?gt die Note in Friedolin ein, wenn beide Gutachten vorliegen
-
9.?Bis wann kann ich den Titel meiner Abschlussarbeit ?ndern?
- eine redaktionelle Titel?nderung der Bachelorarbeit ist bis 6 Wochen vor Abgabe m?glich
- bei der Masterarbeit kann der Titel bis 2 Monate vor der Abgabe redaktionell angepasst werden
- sollte sich der Titel sehr stark vom angemeldeten Titel unterscheiden, ben?tigt das ASPA die Zustimmung des Erstgutachters, dass es sich nicht um eine Themen?nderung handelt
- ¨¹ber Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstiges/Allgemeine Anfrage", Betreff: Titel?nderung Bachelorarbeit/Masterarbeit)
-
10.?Kann ich das Thema meiner Abschlussarbeit ?ndern?
siehe Pr¨¹fungsordnung f¨¹r den Bachelor of Arts, ¡ì 24 Abs. 5:
- Mit Einverst?ndnis der betreuenden Person kann das Thema der Bachelorarbeit einmalig und nur
innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zur¨¹ckgegeben werden. Die Zulassung ist
neu zu beantragen.
siehe Pr¨¹fungsordnung f¨¹r den Master of Arts,? ¡ì 11 (6):
- Mit Einverst?ndnis der betreuenden Person kann das Thema der Masterarbeit einmalig und nur
innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zur¨¹ckgegeben werden. Die Zulassung ist
neu zu beantragen.
- Mit Einverst?ndnis der betreuenden Person kann das Thema der Bachelorarbeit einmalig und nur
7. Abschlusszeugnis
-
1.?Wer ist f¨¹r mein Abschlusszeugnis zust?ndig?
F¨¹r Bachelor- und Masterstudierende wird das Zeugnis durch das ASPA erstellt.?
Lehramtsstudierende wenden sich bei Fragen zur Zeugnisausstellung bitte an das Landespr¨¹fungsamt.
-
2.?Wie erhalte ich mein Abschlusszeugnis? Was erhalte ich alles?
- sofern alle Pr¨¹fungsleistungen erfolgreich absolviert wurden, wird nach der Verbuchung der Noten Ihrer Abschlussarbeit das Zeugnis erstellt
- das Zeugnis wird von unterschiedlichen Stellen unterschrieben und gesiegelt
- Dauer: in der Regel 4 Wochen
- Ihre Abschlussunterlagen werden vom ASPA verschickt, wenn Sie einen frankierten R¨¹ckumschlag eingereicht haben
- f¨¹r die Zusendung: hinterlegen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie selbst adressierten R¨¹ckumschlag im ASPA
- Mindestgr??e DIN-C4 ( Versandtasche, m?lichst ohne Fenster), Mindestfrankierung 1,80 €
- nutzen Sie bitte eine herk?mmliche Briefmarke (QR Code usw. sind nur f¨¹r eine begrenzte Zeit g¨¹ltig)
Was erhalte ich alles?
- Abschlussurkunde
- Abschlusszeugnis
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- Diploma Supplement (Erkl?rung zum Studium) in Deutsch und in Englisch
- Transcript of Records in Englisch
-
3.?Mein Abschlusszeugnis ist verloren gegangen. Wie bekomme ich eine weitere Ausfertigung?
- mit einem Ticket ¨¹ber den ServiceDesk, hier laden Sie den entsprechenden Antrag hoch
- die Geb¨¹hr von 25€ je auszustellendem Dokument auf das im Antrag angegebene Konto ist vorab zu zahlen
- den Beleg ¨¹ber die Zahlung f¨¹gen Sie bitte dem Antrag bei
Links
-
4.?Wie kann ich eine Beglaubigung von einem Zeugnis oder der Urkunde erhalten?
- Sofern das Zeugnis/die Urkunde vom ASPA ausgestellt wurde, kann eine einfache Beglaubigung durch uns erfolgen. Daf¨¹r ben?tigen wir Ihre Originaldokumente, entweder postalisch oder durch Einwurf in einen unserer Hausbriefk?sten (frankierten und adressierten R¨¹ckumschlag f¨¹r die R¨¹cksendung der Originale und der Beglaubigung nicht vergessen)
- bei Bedarf setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung
- amtliche Beglaubigungen k?nnen Sie beim Rechtsamt der Uni Jena erhalten
8. Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums
-
1.?Bis wann muss ich sp?testens alle Modulpr¨¹fungen absolviert haben?
Die Frist zum Ablegen aller Pr¨¹fungen bestimmt sich nach der Abschlussart:
- Bachelorstudiengang: Regelstudienzeit + 4 Semester
- Masterstudiengang: Regelstudienzeit + 3 Semester
- Lehramtsstudiengang: Regelstudienzeit + 7 Semester
Hinweis:
- F¨¹r alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudieng?ngen beginnt die Z?hlung der Pr¨¹fungsfrist im Wintersemester 2026/27 bei "1" - unabh?ngig vom Fachsemester
9. Sonstiges?
-
1.?Fristgerechte Antragsstellung
Antr?ge reichen Sie bitte digital ¨¹ber den Servicedesk ein. Hierf¨¹r senden Sie uns - falls n?tig - bitte das entsprechende Antragsformular und evtl. Nachweise als Scan im Anhang zu.?
-
2.?Antragsbearbeitung
Wann wird mein Antrag bearbeitet?
Antr?ge werden i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet, zum Beispiel Fachwechselantr?ge, Studienbescheinigung f¨¹r die Ausl?nderbeh?rde, Formblatt 5 (BAf?G), R¨¹cktritte, Schreibzeitverl?ngerungen.
F¨¹r die Bearbeitung von Einstufungsantr?gen kalkulieren Sie bitte eine l?ngere Gesamtbearbeitungszeit von ca. 6 Wochen ein.
Beachten Sie bitte, dass abh?ngig vom Anliegen des Antrages und der hierf¨¹r ggf. notwendigen Recherchen, R¨¹ckfragen oder Entscheidung durch den Allgemeinen Pr¨¹fungsausschuss die abschlie?ende Bearbeitung l?ngere Zeit in Anspruch nehmen kann (siehe Sitzungstermine unter Allgemeiner Pr¨¹fungsausschuss).
Bitte nutzen Sie die M?glichkeit, den Stand der Bearbeitung in Friedolin zu kontrollieren. Bitte sehen Sie davon ab, in der ersten Woche nach Antragstellung nach dem Bearbeitungsstand nachzufragen.
Bekomme ich eine R¨¹ckmeldung?
Eine R¨¹ckmeldung an die/den Studierende/n erfolgt i.d.R. ¨¹ber ein Ticket bzw. einen schriftlichen Bescheid. Sie erhalten immer eine R¨¹ckmeldung.
-
3.?Ich habe einen BAf?G-Antrag gestellt und soll eine Leistungsbescheinigung vom Pr¨¹fungsamt einreichen. Was muss ich beachten?
- Leistungsbescheinigung nach ¡ì 48 BAf?G im ASPA ¨¹ber das Servicedesk Portal (Anfrageart "Bescheinigung") einreichen?
- durch ASPA erfolgt die Best?tigung der bereits erreichten Leistungspunkte
- nur vollst?ndig absolvierte Module werden einberechnet (keine Teilmodule)
- Im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium werden nach dem 4. Fachsemester?100 ECTS ben?tigt?
- es werden nur die Pr¨¹fungen bzw. Leistungspunkte eingerechnet, die innerhalb der ersten 4 Fachsemester tats?chlich erbracht wurden
- Wiederholungspr¨¹fungen, die im Zeitraum des 5. Fachsemesters liegen, d¨¹rfen nicht mitgez?hlt werden (BAf?G-Recht)
Links
-
4.?Ich erhalte BAf?G und brauche eine Weiterf?rderung. Was muss ich tun, wenn ich eine Bescheinigung ¨¹ber die F?rderungsh?chstdauer ben?tige?
- ausgef¨¹lltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAf?G-Amts im ASPA (¨¹ber ServiceDesk unter der Anfrageart "Bescheinigung") einreichen
- mit Begr¨¹ndung und Nachweisen?
- durch ASPA erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Best?tigung und eine Prognose
Link
-
5.?Kann ich w?hrend der Beurlaubung Pr¨¹fungen ablegen?
- ?gem?? ¡ì17 der Immatrikulationsordnung d¨¹rfen w?hrend der Beurlaubung keine Studien- und Pr¨¹fungsleistungen erbracht werden
Gibt es von dieser Regel Ausnahmen?
- Pr¨¹fungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungspr¨¹fungen, die in das folgende Urlaubssemester fallen, d¨¹rfen auf Antrag im Pr¨¹fungsamt abgeschlossen werden
- Beurlaubung wegen?Krankheit:?Pr¨¹fungsleistungen, die au?erhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen?
- Beurlaubung wegen?Praktika:?Leistungen, aufgrund der Ableistung des Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikums werden anerkannt
- Beurlaubung wegen?Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angeh?rigen:?es d¨¹rfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zust?ndigen Pr¨¹fungsamt erbracht werden
- Beurlaubung im Rahmen eines?Kooperationsstudiengangs:?erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn laut Kooperationsvertrag Pr¨¹fungsleistungen vorgesehen sind
- setzen Sie sich bitte in diesen F?llen rechtzeitig mit dem Pr¨¹fungsamt in Verbindung
-
6.?Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin?
- Schwangerschaft muss dem Studierenden-Service-Zentrum gemeldet werden?
- ebenfalls melden Sie sich bitte beim ASPA zur Durchf¨¹hrung der Gef?hrdungsbeurteilung (Anfrageart "Mutterschutz" im Servicedesk Portal)
Was ist mit meinen Pr¨¹fungen w?hrend der Schwangerschaft?
- bei Beurlaubung wegen Elternzeit d¨¹rfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zust?ndigen Pr¨¹fungsamt erbracht werden
- das ASPA wird Sie im Rahmen der Gef?hrdungsbeurteilung umfassend hierzu informieren
¡ú siehe Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 01.01.2018
Links
- Informationsblatt zum Mutterschutzpdf,?260?kb
- Erg?nzende Informationen zum Mutterschutzpdf,?160?kb
- Formular zur Erkl?rung ¨¹ber den Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf,?171?kb
- Formular zum Widerruf der Erkl?rung ¨¹ber den Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf,?218?kb
- Merkblatt zu Pr¨¹fungen in der Mutterschutzfristpdf,?146?kb
- Mitteilung ¨¹ber die Schwangerschaft f¨¹r das SSZpdf,?267?kb
- Informationsseite des SSZ zum Mutterschutz
10. Zweith?rer
-
1.?Ich studiere an einer Hochschule in Weimar und belege ein Fach in Jena. Wie melde ich mich zur Pr¨¹fung an? (Gilt nur f¨¹r die F?cher BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)
- das jeweilige Pr¨¹fungsanmeldeformular wird zu Beginn des Semester auf der Homepage des ASPA zur Verf¨¹gung gestellt
- f¨¹llen Sie das Pr¨¹fungsanmeldeformular aus und laden es gemeinsam mit Ihrem Zweith?rerschein bzw. bei einer Haupth?rerschaft an der Uni Jena eine Studienbescheinigung des Nebenfaches im ServiceDesk des ASPA hoch
- die Pr¨¹fungsanmeldung wird durch das ASPA an die Pr¨¹fer*innen gesendet
- die Pr¨¹fungsergebnisse wird durch die Pr¨¹fer*innen an das ASPA gesendet, die? Noten werden gesammelt
-
2.?Wie bekomme ich meine Leistungs¨¹bersicht, von meinen in Jena abgelegten Modulen als Zweith?rer aus Weimar (F?cher BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)?
- da Sie als Zweith?rer keinen Zugriff auf Friedolin haben, stellen Sie bitte eine Anfrage ¨¹ber den Servicedesk an das ASPA
- das ASPA stellt Ihnen dann eine Leistungs¨¹bersicht zur Verf¨¹gung, die Sie an Ihrer Hochschule einreichen k?nnen
-
3.?Ich bin Zweith?rer aus dem Uni-Verbund Jena-Leipzig-Halle. Wie melde ich mich f¨¹r Pr¨¹fungen an?
- Pr¨¹fungsanmeldung erfolgt direkt beim Pr¨¹fer/Dozenten
- Pr¨¹fungsprotokoll/Teilnahmenachweis wird direkt an Studierenden ausgeh?ndigt
- die Nachweise reichen Sie bitte an Ihrer jeweiligen Hochschule ein
11. Nachteilsausgleich
-
1.?Ich habe eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
- Grunds?tzlich kann jeder Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen
- Ihr Pr¨¹fungsamt, das Diversit?tsb¨¹ro oder auch Beratungsstelle f¨¹r chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums ber?t sie in diesen Fragen gern
-
2.?Bin ich anspruchsberechtigt f¨¹r einen Nachteilsausgleich in Pr¨¹fungsverfahren?
- Anspruchsberechtigt sind grunds?tzlich Studierenden, denen aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung tats?chlich Nachteile im Studium entstehen, die nicht die Leistungsf?higkeit (sprich: die in den jeweiligen Pr¨¹fungen zu ermittelnden und nachzuweisenden F?higkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsf?higkeit (Artikulation, ?bermitteln des erlernten Wissens) liegen.
- Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, h?ngt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch zu pr¨¹fen.
-
3.?Wie kann ich einen Nachteilsausgleich f¨¹r Pr¨¹fungsverfahren beantragen?
- Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte so fr¨¹h wie m?glich, damit ausreichend Zeit zur Pr¨¹fung und Bearbeitung Ihres Antrags bleibt. Der Nachteilsausgleich muss erst durch den Allgemeinen Pr¨¹fungsausschuss genehmigt werden, bevor Ma?nahmen eingeleitet werden k?nnen. Beachten Sie das bitte bez¨¹glich Pr¨¹fungen, wenn Sie daf¨¹r einen Nachteilsausgleich w¨¹nschen.
- erstellen Sie eine Anfrage ¨¹ber den ServiceDesk (Anfrageart "Sonstiges") m?glich; laden Sie bitte unbedingt den Antrag auf Nachteilsausgleich als Dokument in Ihrer Anfrage mit hoch
- Bitte f¨¹gen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, Atteste, Stellungnahmen o.?. von ?rzten, Fach?rzten, Therapeuten ¨¹ber Ihre Behinderung oder Erkrankung bei.
-
4.?Was muss ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich bef¨¹rwortet wurde?
- Die Entscheidung ¨¹ber Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie in Form eines Bescheides vom Pr¨¹fungsamt zugesandt
- Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, setzen Sie sich bitte zeitnah mit den jeweiligen Instituten und Pr¨¹fern in Verbindung, um die Modalit?ten der Pr¨¹fungserbringung konkret abzusprechen. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.
12. Beratungsangebote / Workshops
-
1.?Gibt es einen Workshop zur Pr¨¹fungsphase vom ASPA?
Das ASPA bietet jedes Semester in der Pr¨¹fungsanmeldephase eine Veranstaltung zum Thema Pr¨¹fungen an. Diese Veranstaltung nennt sich "Fit durch den Pr¨¹fungsdschungel" und wird auf der Startseite des ASPA angek¨¹ndigt und ist unter den Veranstaltungen im Friedolin zur Anmeldung verf¨¹gbar.
-
2.?Gibt es allgemeine Beratungsangebote an der Uni Jena?
Die Zentrale Studienberatung bietet Beratungsgespr?che zur Studienwahl, zum Fach- oder Hochschulwechsel, zu Problemen im Studium und vielen anderen Themen an. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage "Im Studium" und "Zweifel im Studium".
Sollte ein offenes Ohr f¨¹r Studierende f¨¹r jegliche Probleme ben?tigt werden, gibt es die "CampusCouch".
-
3.?Bietet die Uni Jena Workshops an?
Die Uni Jena bietet unterschiedliche Workshops z. B. zu Methoden, Tipps & Lernstrategien sowie zum Gesundheitsmanagement an.?
Alle Veranstaltungen und Vortr?ge finden SIe in der "Studier:bar".
-
4.?Gibt es auch externe Beratungsangebote?
Sollte eine unabh?gige Beratung zur Uni Jena gesucht bzw. ben?tigt werden, bietet das Studierendenwerk Th¨¹ringen mit der Psychosozialen Beratungsstelle eine M?glichkeit.
Auf der Homepage der Psychosozialen BeratungsstelleExterner Link finden Sie eine ?bersicht ¨¹ber die Beratungsangebote.?Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet ebenfalls verschiedene GruppenangeboteExterner Link z.B.? zur Hilfe beim Studienabschluss oder zum gemeinsamen Probleme l?sen an.