Gebührenordnung
Gebührenordnung der Gesellschaft der Freunde und F?rderer der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena e.V.
Beitragsordnung der Gesellschaft der Freunde und F?rderer der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena e.V.
§ 1 Beitragspflicht
(1) Die Mitglieder der Gesellschaft der Freunde und F?rderer der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena e.V. leisten einen j?hrlichen Mitgliedsbeitrag.
(2) Die Beitragsh?he wird durch diese Beitragsordnung geregelt.
§ 2 Beitragsh?he
Individualmitgliedschaft
Regul?rer Beitrag? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?60 Euro
Absolventen? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 30 Euro in den ersten drei Jahren, danach gilt der regul?re Beitrag
Studierende und
Auszubildende? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?12 Euro
Gemeinschaftliche? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 100 Euro für zwei Mitglieder in h?uslicher Gemeinschaft
Mitgliedschaft
F?rdermitgliedschaft? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? 200 Euro
Firmen und Vereine
Gemeinnützige Vereine? ? ? ? ? ? ? ? ? 200 Euro
Firmen? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?500 Euro, der F?rderer erh?lt eine Rechnung.
(2) ?ber diese Grundbeitr?ge hinaus, bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Ma?e sie die Gesellschaft durch einen h?heren Mitgliedsbeitrag finanziell unterstützen wollen und k?nnen.
§ 3 F?lligkeit, Zahlungsweise und Spendennachweis
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im ersten Quartal des Kalenderjahres f?llig.
(2) Die im Laufe des Jahres beitretenden Mitglieder entrichten den Beitrag gem?? Satzung für das ganze Jahr.
(3) Die Zahlung erfolgt bevorzugt durch SEPA-Lastschrift oder ?berweisung auf das Vereinskonto.
(4) Der Verein stellt für Mitgliedsbeitr?ge über 300 Euro eine Zuwendungsbest?tigung aus. Für geringere Beitr?ge kann ein ?Vereinfachter Spendennachweis“ genutzt werden.
§ 4 Sonderregelungen
(1) Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten F?llen eine Beitragsreduzierung oder -befreiung beschlie?en.
(2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 23.01.2026 beschlossen und tritt am 01.02.2026 in Kraft.
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