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Universit?tshauptgeb?ude

Gewerkschaftsstiftung

Die Gewerkschaftsstiftung f?rdert wissenschaftliche Projekte, kulturelle und künstlerische Vorhaben sowie Weiterbildungsma?nahmen an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena.
Universit?tshauptgeb?ude
Foto: Jan-Peter Kasper (Universit?t Jena)

Auszug aus der Satzung:

§2 Stiftungszweck

(1) Die Stiftung dient universit?ren und wissenschaftlichen Zwecken.

(2) Die Stiftung verfolgt ausschlie?lich unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Die Stiftung ist selbstlos t?tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsm??igen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverh?ltnism??ig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Unterstützung von Wissenschaftlern und anderen Hochschulmitgliedern bei wissenschaftlichen Projekten, kulturellen und künstlerischen Vorhaben und Weiterbildungsma?nahmen sowie bei der Bereitstellung von materiellen Voraussetzungen für den Lehr- und Ausbildungsauftrag der Universit?t.

(4) ?ber die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.