
Durch die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als eigenst?ndiges Menschenrechtsabkommen im Jahr 2006 und die Ratifizierung des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland sind die UN-BRK und das Zusatzprotokoll seit dem 26. M?rz 2009 verbindliches Bundes- und Landesrecht.
Der Freistaat Thüringen verabschiedete entsprechende Bestimmungen für die Thüringer Hochschulen im Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG, § 5, Abs. 8; TMWWDG 2018) sowie in den Rahmenvereinbarungen IV (Abschnitt 2.10; Freistaat Thüringen 2016). Im Sommer 2018 beschloss das Kabinett des Thüringer Landtags den Zweiten Thüringer Ma?nahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Thüringer Staatskanzlei 2018), in denen auch Ziele und Ma?nahmen für die Hochschulbildung sowie für Arbeit und Besch?ftigung formuliert sind (Freistaat Thüringen 2018).
Vor diesem Hintergrund wurde von der Universit?t Jena ein übergreifender ?Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen“ erarbeitet.
Das Dezernat 4 der Universit?t Jena besch?ftigt sich federführend mit der Umsetzung des Handlungsfelds ?Geb?ude und Au?enanlagen“ im Rahmen dieses Aktionsplans.
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Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschürepdf,?1?mb.
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Walther, Sabine Teamleiterin Dezernat 4
Nollendorfer Stra?e 26
07743 Jena -
Nabrotzky, Tom Dezernat 4
Nollendorfer Stra?e 26
07743 Jena
Nollendorfer Stra?e 26
07743 Jena
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