- Studienabschluss
- Master of Science
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Deutsch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit m?glich
- ja
- zust?ndige Einrichtung
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t
-
Bachelorabschluss oder ?quivalent
Für dieses Masterstudium ben?tigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) in einem wirtschaftswissenschaftlichen, informationstechnischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang oder einen ?quivalenten Hochschulabschluss. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note 2,5 bewertet sein. Bewerber/-innen mit einem ersten berufsqualifizierenden Bachelorabschluss müssen sich unter den besten 65 % (ECTS-Grade A, B, C) ihres Jahrgangs befinden.
Bei einem wirtschaftswissenschaftlichen Hochschul- bzw. berufsqualifizierenden Bachelorstudium müssen Leistungen in folgenden Bereichen im Mindestumfang der jeweils angegebenen Leistungspunke (LP nach dem ECTS-System) nachgewiesen werden:
- 40 LP in Betriebswirtschaftslehre
- 5 LP in Mathematik,
- 5 LP in Statistik und
- 18 LP in Wirtschaftsinformatik
Bei einem informationstechnischen Hochschul- bzw. berufsqualifizierenden Bachelorstudium müssen mindestens 60 LP in praktischer Informatik und mindestens 12 LP in Wirtschaftswissenschaften erworben sein.
Bei einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Hochschul- bzw. berufsqualifizierenden Bachelorstudium entscheidet der Prüfungsausschuss auf Basis der Studieninhalte dieses Kandidaten.
-
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens (GER)
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder ?quivalent)
-
Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
-
Motivationsschreiben
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie k?nnen daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte n?her eingehen:
- Weshalb m?chten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was bef?higt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
-
Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben m?chten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen k?nnen, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums ben?tigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zus?tzlichen Nachweis über die vorl?ufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufst?tigkeit
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, k?nnen Sie einen entsprechenden Nachweis zur St?rkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, k?nnen Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur St?rkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
-
Nachweis Sprachkenntnisse
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) k?nnen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein. Alternativ k?nnen Sie Ihre Englischkenntnisse wie folgt oder durch ein anerkanntes ?quivalent nachweisen:
- Zertifikat der Stufe B2 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen
- IELTS: 5.0
- TOEFL: 80 (IBT)
-
Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studieng?nge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Pr?dikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Prüfung, den TestDaF oder eine andere ?quivalente Prüfung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Fügen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gem?? des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen für Sprachen) UND
- eine Terminbest?tigung über die geforderte Sprachprüfung (z.B. DSH-Prüfung, TestDaF oder ?quivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Prüfung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung müssen Sie n?mlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende M?rz bzw. Ende September) vorweisen k?nnen!
- Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden L?nder abgeschlossen haben: Deutschland, ?sterreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universit?ten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden L?nder erworben wurden (keine Offshore Universit?ten oder Zweigstellen in anderen L?ndern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer L?nder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die ?sterreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturit?tszeugnis besitzen.
Für Masterstudieng?nge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
?bersetzung ausl?ndischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zus?tzlich in deutscher oder englischer ?bersetzung vorgelegt werden. Diese ?bersetzung muss von autorisierten/vereidigten ?bersetzern/?bersetzungsbüros angefertigt werden.
-
Nachweis des Notensystems
Bei ausl?ndischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur H?chstnote und zur Mindestnote enthalten.
-
APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
-
Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden L?ndern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversit?ren Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Carl-Zei?-Stra?e 3
07743 Jena
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Raum 4.128
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Montag: Geschlossen
Dienstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
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Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag und Freitag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
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Master-Service-Zentrum (MSZ)
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Videochat:
Zum Videochat – Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
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Universit?tshauptgeb?ude / SSZ
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Sprechzeiten:
Beratungen finden pers?nlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder au?erhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem k?nnen Sie den Service-Desk nutzen.
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen k?nnen Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf,?126?kb
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oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
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jeweils 09 - 11 Uhr.
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